Haushalt & Finanzen

Haushalt & Finanzen

Haushalt der Gemeinde Lotte

2026

Der Rat der Gemeinde Lotte hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 den Haushalt für das Jahr 2026 beschlossen. Nachdem vom Landrat keine kommunalaufsichtlichen Bedenken gegen die satzungsrechtlichen Festsetzungen erhoben und einer öffentlichen Bekanntmachung im Rahmen der Haushaltsverfügung vom 27.03.2026 zugestimmt worden ist, wird der Haushalt nun öffentlich bekannt gemacht.

2025
2024

Der Rat der Gemeinde Lotte hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Haushalt für das Jahr 2024 beschlossen. Nachdem vom Landrat keine kommunalaufsichtlichen Bedenken gegen die satzungsrechtlichen Festsetzungen erhoben und einer vorzeitigen öffentlichen Bekanntmachung im Rahmen der Haushaltsverfügung vom 11.01.2024 zugestimmt worden ist, wird der Haushalt nun öffentlich bekannt gemacht.

Haushalt 2024

 

2023

Der Rat der Gemeinde Lotte hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 den Haushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Nachdem vom Landrat keine kommunalaufsichtlichen Bedenken gegen die satzungsrechtlichen Festsetzungen erhoben und einer vorzeitigen öffentlichen Bekanntmachung im Rahmen der Haushaltsverfügung vom 13.01.2023 zugestimmt worden ist, wird der Haushalt nun öffentlich bekannt gemacht.

Haushalt 2023

2022

Der Rat der Gemeinde Lotte hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 den Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen.

Haushalt 2022

Vorjahre

Wenn Sie Interesse an den Haushalten der Vorjahre haben, wenden Sie sich bitte an die Kämmerei 

Jahresabschluss

2024

Aufgrund des § 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Gemeinde Lotte am 09.10.2025 folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Jahresabschluss 2024 wird gemäß § 96 GO NRW festgestellt.
2. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung erteilt.

Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Lotte wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Durch das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) wurde der § 75 Abs. 3 GO NRW dahingehend geändert, dass Jahresüberschüsse die Ausgleichsrücklage erhöhen, soweit sie nicht für den Haushaltsausgleich verwendet werden. Gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW beschließt der Rat nur noch über die Behandlung eines Jahresfehlbetrags. Eine gesonderte Beschlussfassung des Rates über die Verwendung des Jahresüberschusses zur Erhöhung der Ausgleichsrücklage ist nicht zu fassen, es tritt ein gesetzlicher Automatismus aus § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW ein. Der Jahresüberschuss in Höhe von 656.151,65 € wird automatisch der Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Jahresabschluss und das Ergebnis der Prüfung gemäß § 102 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegen zur Einsichtnahme ab sofort im Rathaus Lotte, Nebenstelle Westerkappelner Straße 21, Büro Fachbereichsleitung Finanzen, während der Dienststunden öffentlich aus.

Jahresabschluss 2024

2023

Aufgrund des §96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Gemeinde Lotte am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Jahresabschluss 2023 wird gemäß § 96 GO NRW festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 536.244,73 € wird mit der Ausgleichsrücklage verrechnet.
3. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Lotte wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss und das Ergebnis der Prüfung gemäß § 102 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegen zur Einsichtnahme ab sofort im Rathaus Lotte, Westerkappelner Straße 19, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Jahresabschluss 2023

2022

Aufgrund des § 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Gemeinde Lotte am 21.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 96 GO NRW festgestellt.
2. Das Jahresergebnis von 1.167.510,80 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
3. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Lotte wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss und das Ergebnis der Prüfung gemäß § 102 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegen zur Einsichtnahme ab sofort im Rathaus Lotte, Westerkappelner Straße 19, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Jahresabschluss 2022

2021

Aufgrund des § 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Gemeinde Lotte am 29.09.2022 folgenden Beschluss gefasst:

„1. Der Jahresabschluss 2021 wird gemäß § 96 GO NRW festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag von 2.312.643,85 € wird mit der Ausgleichsrücklage verrechnet.
3. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.“

Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Lotte wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss und das Ergebnis der Prüfung gemäß § 102 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegen zur Einsichtnahme ab sofort im Rathaus Lotte, Westerkappelner Straße 19, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Jahresabschluss 2021

2020

Aufgrund des § 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Gemeinde Lotte am 30.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:

"1. Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 96 GO NRW festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss von 1.146.760,90 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
3. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Lotte wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss und das Ergebnis der Prüfung gemäß § 102 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegen zur Einsichtnahme ab sofort im Rathaus Lotte, Westerkappelner Straße 19, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.“

Jahresabschluss 2020

Beteiligungsbericht

2023

Gem. § 117 Abs. 1, Satz 3 GO NRW hat der Rat der Gemeinde Lotte den Beteiligungsbericht 2023​​​​​​​ beschlossen:

Beteiligungsbericht 2023

2022

Gem. § 117 Abs. 1, Satz 3 GO NRW hat der Rat der Gemeinde Lotte den Beteiligungsbericht 2022 beschlossen:

Beteiligungsbericht 2022

2021

Gem. § 117 Abs. 1, Satz 3 GO NRW hat der Rat der Gemeinde Lotte am 15.06.2023 den Beteiligungsbericht 2021 beschlossen:

Beteiligungsbericht 2021

2020

Gem. § 117 Abs. 1, Satz 3 GO NRW hat der Rat der Gemeinde Lotte am 07.04.2022 den Beteiligungsbericht 2020 beschlossen:

Beteiligungsbericht 2020