Vereinsförderung
Die Gemeinde Lotte fördert das Vereinsleben und das Ehrenamt. Vereine können für bestimmte Projekte und Maßnahmen finanzielle Unterstützung beantragen. Die Förderrichtlinien regeln Voraussetzungen und Verfahren.
Gefördert werden gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Gemeinde Lotte. Konkrete Förderbereiche, Beträge und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Förderrichtlinien oder erfragen Sie diese direkt bei der Gemeindeverwaltung.
Förderanträge sind schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
- Richtlinien der Gemeinde Lotte zur Vereinsförderung
- Abrechnungsformular für kulturelle Veranstaltungen
- Antrag auf Bezuschussung einer öffentlichen Veranstaltung
- Vereinsregister (Bund)
Die Förderungen der Gemeinde Lotte sind freiwillige Leistungen. Eine Förderung kann nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten finanziellen Mittel gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Gemeinde Lotte unterstützt Vereine. Vereine können Geld beantragen. Dafür gibt es Förder-Richtlinien. Diese erklären, wer Geld bekommt und wie man es beantragt.
Für Fragen zur Vereinsförderung wenden Sie sich an:
Kerstin Hoppe
Leitung Sachgebiet Bildung, Jugend, Sport, Kultur
Telefon: 05404 889-43
E-Mail: hoppe@lotte.de